Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.zahnarzt-dorothee-werner.de einschließlich der dort bereitgestellten Inhalte und Funktionen.
Die Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Dorothee Werner ist bemüht, die Website www.zahnarzt-dorothee-werner.de möglichst barrierearm, verständlich und für alle Menschen zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.zahnarzt-dorothee-werner.de einschließlich der dort bereitgestellten Inhalte und Funktionen.
Die Website wird fortlaufend im Hinblick auf Benutzerfreundlichkeit, technische Zugänglichkeit, verständliche Inhalte und eine möglichst barrierearme Bedienung weiterentwickelt.
Ziel ist es, allen Besucherinnen und Besuchern einen möglichst gleichberechtigten Zugang zu den Informationen der Praxis zu ermöglichen.
Bei der Gestaltung und technischen Umsetzung der Website werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:
Trotz sorgfältiger Gestaltung können einzelne Inhalte oder Funktionen derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sein. Dazu können insbesondere gehören:
Bestehende Barrieren sollen im Rahmen der technischen und redaktionellen Weiterentwicklung schrittweise reduziert werden.
Diese Erklärung wurde am 14. Juli 2026 erstellt. Die Einschätzung beruht auf einer internen Prüfung der Website und ihrer zentralen Seitenbereiche.
Die Erklärung wird überprüft und angepasst, wenn sich wesentliche technische, gestalterische oder inhaltliche Änderungen an der Website ergeben.
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen, Inhalte nicht zugänglich sein oder sollten Sie Unterstützung bei der Nutzung benötigen, freuen wir uns über Ihre Nachricht.
Telefon:
04362 900909
E-Mail:
zahnaerztin.dr.werner@t-online.de
Hinweise zur Barrierefreiheit werden geprüft und, soweit technisch und organisatorisch möglich, im Rahmen der fortlaufenden Weiterentwicklung berücksichtigt.
Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite und bei welchem Inhalt oder welcher Funktion eine Barriere aufgetreten ist.
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung zur Barrierefreiheit innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige öffentliche Stelle beziehungsweise Schlichtungsstelle wenden.
Bitte beachten Sie, dass die konkret zuständige Stelle von der rechtlichen Einordnung des Websiteangebots abhängen kann.
Diese Erklärung beschreibt den zum angegebenen Datum bekannten Stand der Website. Sie ersetzt keine unabhängige technische oder rechtliche Prüfung der vollständigen Barrierefreiheit.